Gottesdienste: Aktuelle Bestimmungen des Bistums (21.01.2021)
Aktuell gilt:
· Gottesdienste dürfen unter Auflagen weiter gefeiert werden.
· Es ist durchgehend im Gottesdienst eine FFP-2-Maske zu tragen (gilt für alle Besucherüber 14 Jahren, ab 6 Jahren ist ein normaler Mund-Nasen-Schutz Pflicht)!
· Der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen
Hausstandes).
· Angehörige eines Hausstandes dürfen zusammen sitzen.
· Eine Höchstzahl an Teilnehmern muss für jede Kirche festgelegt werden, diese darf nichtüberschritten werden. In Eschenlohe sind dies 100 Personen.
· Gemeindegesang ist nicht erlaubt, auch nicht im Freien.